Aufstellung des Bebauungsplans Gartengebiet „Reichelsheimer Weg“


Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:

  • Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlicher Festsetzungen und Begründung,
  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan (Text und Karten) und Erhebungen zu Arten- und Biotopschutz

sowie die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

 

Montag, den 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.05.2024

 

hier im Internet unter der Adresse:

https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/bebauungsplaene-im-verfahren/

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglicheit, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, während der aktuellen Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag                 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                  14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag                             16:00 bis 18:00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung einzusehen.

 

Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauverwaltung@florstadt.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

 

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 


Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

Darüber hinaus wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.

 

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna
  • Grünflächengestaltung
  • Niederschlagswassernutzung
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz
  • Bodenschutz
  • Beschränkung der Lichtemissionen
  • Landwirtschaft

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

 

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

 

 

Räumliche Lage des Plangebietes

(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)


Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans 
(Planteil – unmaßstäblich)


Magistrat der Stadt Florstadt

Im Auftrag

gez. Joachim Heuser