Europawahl

Wähle Europa – Deine Stimme zählt!


Warum brauchen wir die EU?

Die Europäische Union (EU) sorgt für Frieden, Freiheit und Solidarität in Europa. Sie ist ein Garant für hohe Lebensqualität und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Außerdem arbeiten die europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten intensiv daran, Antworten auf grenzüberschreitende Herausforderungen und unvorhersehbare Krisen zu geben, was ein einzelner Staat heute nicht mehr alleine bewältigen könnte.

In den letzten Jahren hat sich die EU mit dem „EU Green Deal“ vor allem die Bekämpfung des Klimawandels und die Schaffung eines klimaneutralen Europas bis 2050 auf die Fahnen geschrieben. Und mit der „Digitalen Dekade“ soll der digitale Wandel in Europa beschleunigt und fair gestaltet werden. Wie wir diese Transformationsprozesse ausrichten werden, wird ganz entscheidend von der künftigen europäischen Rahmengesetzgebung bestimmt.

Außerdem unterstützt die EU beim Umgang mit Flucht und Migration, beim Bewältigen von Krisen wie der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen, aber auch in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik – insbesondere im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – und bei der Terrorismusabwehr.

Die Europäische Union besitzt die alleinige Entscheidungskompetenz in den Bereichen Zollunion, Außenhandel, Wettbewerbsrecht und für die Euro-Staaten auch in der Währungspolitik. Für FrankfurtRheinMain als wirtschaftsstarke, exportorientierte Region hängen faire Regeln und der freie Warenverkehr im europäischen Markt, die Grundlage unseres Wohlstandes sind, ganz besonders von entsprechenden EU-Regulierungen ab. Außerdem kommt der EU neben der traditionell starken Rolle im Agrarbereich inzwischen auch in der Finanzmarkt- und Bankenregulierung eine zentrale Rolle zu.

Welche Bedeutung hat das Europäische Parlament?

Im Zuge der Europawahl werden die Mitglieder des nächsten Europäischen Parlaments (EP) gewählt, das mit seinen Entscheidungen nicht nur Einfluss auf das Zusammenleben in Europa, sondern auch auf unseren Alltag nimmt. Ohne Zustimmung des EP können heute keine europäischen Richtlinien oder Verordnungen mehr erlassen werden. Und die in Brüssel und Straßburg vereinbarten Rechtsakte sind für unser alltägliches Leben in FrankfurtRheinMain zunehmend direkt oder indirekt relevant.

Seit seiner Gründung als „Parlamentarische Versammlung“ 1957 hat sich das Europäische Parlament von einer beratenden Versammlung nationaler Delegationen zur direkt gewählten europäischen Volksvertretung gewandelt. Neben der Einführung der Direktwahl durch die Bevölkerung 1979 wurden die Kompetenzen des Parlamentes u. a. in den Verträgen von Maastricht 1992 und zuletzt im Vertrag von Lissabon 2009 erheblich erweitert. In allen Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union ist es heute zusammen mit dem Rat der Europäischen Union vollwertiger Gesetzgeber. Das heißt: Erst, wenn sich das Parlament als Vertretung der Europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Rat als Vertretung der EU-Mitgliedstaaten gemeinsam auf einen gleichlautenden Rechtstext verständigen, kann ein europäisches Gesetz beschlossen werden.

Auch, wenn dieses „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ in der EU mit der Gesetzgebung in Deutschland zwischen Bundesrat und Bundestag verglichen werden kann, gibt es eine Ausnahme: Das Europäische Parlament kann keine Gesetzesentwürfe selbst initiieren. Dieses Recht hat in der EU nur die Europäische Kommission. Allerdings wird deren Arbeit wiederum von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments kontrolliert. Weiterhin müssen die Abgeordneten über den EU-Haushalt, also die Verwendung der EU-Gelder, bestimmen und befinden über internationale Abkommen wie beispielsweise Freihandelsverträge.

Und auch für die Frage der zukünftigen Weiterentwicklung der Europäischen Union sind die Impulse und Visionen der Abgeordneten von Bedeutung. Das ist besonders relevant angesichts der großen Weichenstellungen, die in der EU nach der Wahl zu treffen sind: Welche Antworten braucht es auf Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit? Soll die Union erweitert werden? Muss die EU reformiert werden und, wenn ja, in welcher Form? Wie kann all das erreicht werden?

Wo tangiert uns die EU in unserem Alltag in FrankfurtRheinMain?

Durch verschiedene Initiativen, Richtlinien und Verordnungen übt Europa einen direkten Einfluss auf unser tägliches Leben in FrankfurtRheinMain aus. So haben mehr als zwei Drittel aller Gesetze ihren Ursprung in Brüssel. Dabei geht es vor allem um sechs Themenfelder, die uns direkt betreffen:

  • Digitalisierung: Ganz aktuell rücken digitale Fragestellungen in den Fokus der EU, beispielswiese zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder dem automatisierten Fahren. Die EU kümmert sich aber auch um faire und wirksame Regelungen für digitale Märkte und Plattformen sowie eine gute Balance aus Datenschutz und Datenzugang.
  • Klimaschutz: Zur Umsetzung des EU Green Deal arbeitet die EU an weitreichenden Maßnahmen zum Klimaschutz. Viele dieser Entscheidungen tangieren unsere Region ganz direkt, beispielsweise durch Sanierungsziele für bestimmte Gebäudearten, schnellere Genehmigungen für erneuerbare Energien oder Energieeffizienzvorschriften für Rechenzentren.
  • Mobilität: Auch im Bereich Mobilität werden Maßnahmen im Rahmen des Green Deal umgesetzt, die unsere Region direkt betreffen, unter anderem kommunale Beschaffungsquoten für emissionsfreien ÖPNV oder Zielwerte für den Aufbau einer alternativen Tank- und Ladeinfrastruktur. Außerdem werden für zentrale europäische Verkehrsachsen gemeinsame Standards festgelegt und infrastrukturelle Flaschenhälse europäisch gefördert behoben – beispielsweise in Metropolregionen.
  • Umweltschutz: Europäische Rahmengesetze sichern auch die Qualität der Luft, die wir atmen, oder des Wassers, das wir trinken bzw. in dem wir schwimmen. Sie schützen außerdem besondere Tiere oder Lebensräume und sollen den Verlust an Biodiversität bremsen.
  • Qualitätsstandards: Zudem wird durch die EU festgelegt, welche Umwelt- und Gesundheitsstandards Produkte erfüllen müssen, sprich auf welche Qualität wir uns im täglichen Konsum verlassen können.
  • Arbeitsschutz: Die EU reguliert darüber hinaus soziale Mindeststandards. Hierzu zählen der Anspruch auf Mutterschutz, Anforderungen an einen sicheren Arbeitsplatz oder die Maximalarbeitszeiten.

Wenn Sie einen weitergehenden Eindruck über die konkreten Auswirkungen europäischer Gesetzgebung auf unser Leben in FrankfurtRheinMain gewinnen möchten, schauen Sie sich gerne die Stellungnahmen des Europabüros zu verschiedensten EU-Gesetzgebungsverfahren an.

Stichwort EU-Förderung: Welche Unterstützung bietet die EU für uns?

Die EU-Förderlandschaft schafft wertvolle Impulse für FrankfurtRheinMain. So flossen in der letzten Förderperiode von 2014 bis 2020 insgesamt ca. 1,8 Milliarden Euro an europäischen Fördermitteln in die Metropolregion.

Die Gelder unterstützen große regionale Schlüsselprojekte wie die Regionaltangente West, den Frankfurter Fernbahntunnel oder das digitale Innovationshub in Darmstadt. Auch Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten werden durch die EU gefördert. Das gilt ebenso für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und soziale Einrichtungen. Nicht zuletzt profitieren die Bürgerinnen und Bürger von EU-Fördermitteln – sei es durch Städtepartnerschaften, europäische Bürgerbegegnungen, Austauschprogramme oder Interrail-Tickets.

Übrigens: Aus der Metropolregion sind Frankfurt und Wiesbaden Teil der EU-Mission zu 100 klimaneutralen Städten bis 2030. Bad Homburg und Rüsselsheim beteiligen sich an der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel.

Wie funktioniert die Europawahl?

Die Europawahl läuft durchaus etwas anders ab: Zunächst einmal findet die Wahl europaweit über mehrere Tage und zwar vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Grund dafür ist, dass es kein einheitliches europäisches Wahlrecht gibt und die Europaabgeordneten daher nach national verschiedenen Regeln gewählt werden. Diese orientieren sich oft an den Wahltraditionen vor Ort, das betrifft u. a. den typischen Wahltag. In Deutschland wird beispielsweise immer sonntags gewählt, Irland sucht die Wahllokale schon freitags auf, die Niederlande sogar schon donnerstags. Im Europäischen Parlament steht jedem Land eine bestimmte Anzahl an Sitzen zu, die sich nach der Bevölkerungsgröße richtet. Mit 96 stellt Deutschland übrigens die meisten Abgeordneten.

Außerdem gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Vielmehr bildet die Sitzverteilung im Parlament die Stimmungslage in der Bevölkerung so repräsentativ wie möglich ab. Daher können Sie sich mit Ihrer Stimme auch nur auf eine politische Richtung festlegen. Die Abgeordneten werden also über feste Parteilisten gewählt. Dennoch sind die Europaabgeordneten auf der Parteiliste Ihrer Wahl faktisch Ihre direkten Vertreterinnen und Vertreter vor Ort in Brüssel.

In dieser Logik gibt es in Deutschland nach der Abschaffung der Sperrklauseln durch das Bundesverfassungsgericht 2014 derzeit auch keine formelle Mindestanforderung für den Einzug einer Partei in das EP.

Wer darf wählen?

Bei der Europawahl 2024 dürfen erstmals alle EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland ab einem Alter von 16 Jahren wählen.
Wer als EU-Bürgerin oder -Bürger seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Deutschland lebt, kann auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft sein Wahlrecht in Deutschland ausüben. Ein Eintrag ins örtliche Wahlregister ist dafür allerdings vorab erforderlich. Selbstredend ist dann eine zusätzliche Stimmabgabe im EU-Land der Staatsbürgerschaft bei dieser Wahl nicht möglich.

Was passiert nach der Wahl?

Eines ist sicher: Es werden eine Vielzahl unterschiedlicher politischer Gruppierungen aus den verschiedensten EU-Staaten in das nächste Parlament einziehen. Diese schließen sich dann jeweils nach ihrer politischen Ausrichtung in europäischen Fraktionen zusammen. Hierfür müssen sich 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zusammenfinden. Aktuell gibt es acht Fraktionen. Diese organisieren und wählen dann die Besetzung der verschiedenen thematischen Ausschüsse des Europäischen Parlaments, in denen die eigentliche inhaltliche Arbeit stattfindet.

Die Ausschüsse tagen überwiegend in Brüssel, während sich das Plenum – also die Vollversammlung der Abgeordneten – traditionell in Straßburg, dem formellen Sitz des Parlaments nach den europäischen Verträgen, trifft.

Nach der Wahl werden auch sämtliche EU-Spitzenposten, unter anderem das Amt der Kommissionspräsidentin oder des Kommissionspräsidenten, des Vorsitzes des Europäischen Rates oder der EZB-Präsidentin bzw. des EZB-Präsidenten neu besetzt. Hierbei muss das Parlament einem Vorschlag der Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat für diese Posten zustimmen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Folgende Webseiten bieten weitere Informationen rund um die Europawahl:

Quelle: https://www.europabuero-frm.de/Unser-Service/Europawahl-2024/