Vorarbeiten der Planung für das Vorhaben B 275 - Radweg Friedberg / Ossenheim -Florstadt / Nieder-Florstadt

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt zwischen Ossenheim und Nieder-Florstadt das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von März 2023 bis Mai 2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:

            Faunistische und floristische Erhebungen

Die betreffenden Grundstücke liegen zwischen den Ortsteilen Ossenheim (Friedberg) und Nieder-Florstadt (Florstadt) an der B 275. Für die faunistischen Erhebungen werden auf einigen Grundstücken u.a. vorübergehend stationäre Horchboxen (Fledermäuse), Nistkästen oder Nest-Tubes (Haselmaus) ausgebracht. Diese werden nach Abschluss der Untersuchungen wieder entfernt.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßen-bauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.


Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Sachgebiet Landespflege Mittelhessen
Gutenbergstr. 2-4, 63571 Gelnhausen