Gebühren, Steuern & Abgaben

Gebühren,  Steuern & Abgaben

Steuern und Hebesätze gültig für das Jahr 2024:

Hebesätze der Realsteuern

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

400 %

Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland)

495 %

Gewerbesteuer

410 %

Zweitwohnungssteuer (wird nach der Jahresrohmiete berechnet)  10 %

Andere Abgaben

Wassergeld

1,63 Euro/cbm + 7% MwSt.

Abwassergebühren

2,59 Euro/cbm

Niederschlagswassergebühren0,39 Euro/m²
Hundesteuer pro Ersthund

54,00 Euro pro Jahr

Hundesteuer pro Zweithund

114,00 Euro pro Jahr

Hundesteuer für jeden weiteren Hund

168,00 Euro pro Jahr

Gefährlicher Hund792,00 Euro pro Jahr



Gebühren der Abfallbeseitigung und -verwertung gültig für das Jahr 2024:


Je angeschlossenes Grundstück 4,30 Euro monatliche Grundgebühr, zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr für jedes aufstehende Müllgefäß in Höhe von:

1.100 Liter Gefäß (Container)pro Monat

12,70 Euro

240 Liter Gefäß (grau)pro Monat

2,90 Euro

120 Liter Gefäß (grau)pro Monat

2,90 Euro

90 Liter Komposttonne (braun)pro Monat

2,90 Euro

Das Rest- & Biomüllaufkommen wird nach Gewicht abgerechnet.
Restmüll kostet pro Kilogramm 0,32€ (mindestens jedoch [5 kg]), bei Gefäßen größer als 240 Liter [25kg]) und Biomüll 0,21€ (mindestens jedoch [5 kg]).

Die 240 Liter Papiertonne ist von einer monatlichen Grundgebühr befreit.

Auf Antrag kann ein Zuschuss für Kinder bis 3 Jahre (Windelgeldzuschuss) und für an Inkontinenz Erkrankte (auf Attest), mit Hauptwohnsitz in unserer Stadt gewährt werden. Die Formulare für diese Anträge finden sie hier.

Elektrogroßgeräte

Seit 24. März 2006 haben Sie die Möglichkeit, ihre Elektrogroßgeräte und Kühlschränke kostenlos an den Recyclinghöfen des Wetteraukreises abzugeben. Zusätzlich nimmt die Elektroentsorgungswerkstatt in Glauburg-Stockheim, Zum Hochbehälter 1, (Telefon 06041/260) kostenfrei Elektroaltgeräte an.

 Elektrokleingeräte

Kleine Geräte, bei denen zwei Kantenlängen max. 30 cm betragen (z.B. Bügeleisen, Föne, Rasierapparate etc.) können Sie kostenlos auf allen Recyclinghöfen des Wetteraukreises und auf dem Abfallsammelplatz der Gemeinde abgeben.
Beachten Sie bitte, dass wegen einer Gesetzesänderung ab 1. Januar 2006 keine Abgabe von Elektrogeräten am Schadstoffmobil mehr möglich ist.

 Sperrmüll

Falls Sie Sperrmüll zu beseitigen haben, rufen Sie bitte am Informationsschalter an (Tel. 06035/9699-0). Sie bekommen gleich einen Termin genannt, an dem das Sperrgut bei Ihnen abgeholt wird. Neben den Rest- und Biomüllabfällen wird der Sperrmüll seit Januar 2003 verwogen. Für die Abholung des Sperrmülls werden pro Kilogramm 0,32 €, jedoch mindestens 100 kg berechnet.

Abfallsammelplatz (Bauhof)
Annahme von Eisen und Metallen, Bauschutt, Korken und Styropor, Renovierungsabfällen und sperrigen Bauabfällen auf dem Bauhof in Ober-Florstadt.

Geöffnet alle 14 Tage samstags von 9.00 bis 11.00 Uhr.