Heizkostenzuschuss

Härtefallhilfe Energiekosten für private Haushalte startet für Hessen am 4. Mai

Neue Informationen zum Heizkostenzuschuss

Härtefallhilfe Energiekosten für private Haushalte startet für Hessen am 4. Mai


Private Haushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks) heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird - in Hessen am 4. Mai. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen.

 

Sie finden unten eine Übersicht zu den Voraussetzungen für den Antrag und Links zum Land Hessen. Das Online-Formular zur Antragstellung wird ab 4. Mai 2023 freigeschaltet.

 

Was wird bezuschusst?

  • Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

 

Wer erhält den Zuschuss?

  • Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden. Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.
  • Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus Vorjahr) mindestens doppelt so hoch sein.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
  • Rechner und Antragsplattform finden sich hier:

https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

 

Wo beantrage ich den Zuschuss?

 

Ich habe keinen Online-Zugang, kann ich den Antrag auch per Post beantragen?

Das Regierungspräsidium Darmstadt versendet die Anträge an die Antragsteller, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Onlineantrag stellen können. Da bei der Anfrage die Adresse abgefragt wird, sollten die Antragsteller selbst beim Regierungspräsidium anfragen.


Kontakt:

E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de

 

Postanschrift:

Regierungspräsidium Darmstadt

Projektgruppe Heizkostenhilfe

64278 Darmstadt

Hotline: 06151 126000

 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch hier:

Härtefallhilfe Energiekosten | rp-darmstadt. hessen.de

 

Klimaschutzmanagement, S. Röhrich