Photovoltaik-Förderung
Photovoltaik-Förderung
Willkommen auf der Informationsseite zur kommunalen Photovoltaik-Förderung in Florstadt!
Die Stadt Florstadt setzt sich aktiv für den Ausbau erneuerbarer Energien ein und fördert die Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten und gewerblichen Gebäuden. Mit dieser Initiative möchten wir nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch die Energiewende vor Ort vorantreiben.
Was ist die Photovoltaik-Förderung?
Die Photovoltaik-Förderung in Florstadt unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die in die Nutzung von Solarenergie investieren möchten. Durch finanzielle Anreize möchten wir Ihnen helfen, die Vorteile der Solarenergie zu nutzen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Unsere Förderangebot:
Florstadt bietet attraktive Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Zuschüsse können einen Teil der Investitionskosten abdecken und machen die Anschaffung wirtschaftlicher.
Wie hoch ist die Förderung?
Für herkömmliche Aufdachanlagen beträgt die Förderung 100 € pro kWp installierter Leistung, wobei die Höchstförderung 1.000 €. Für die nächste Auszahlungsstufe muss immer die volle kWp-Zahl erreicht werden.
Für Mini-PV-Anlagen beträgt die Förderung 250 € pro Mini-PV-Anlage / Balkon-Module (Drosselung auf 0,8 kW Einspeisung). Mehrfamilienhäusern können bis zu 4 Anträge für Mini-PV-Anlagen stellen. Die Höchstförderung beträgt demnach hier ebenfall 1.000€
Warum Photovoltaik?
- Nachhaltige Energie: Photovoltaikanlagen nutzen die Sonnenenergie, eine unerschöpfliche und saubere Energiequelle.
- Kosteneinsparungen: Durch die Nutzung von Solarstrom können Sie Ihre Energiekosten erheblich senken und sich unabhängiger von steigenden Strompreisen machen.
- Umweltschutz: Mit einer Photovoltaikanlage leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
Wie können Sie teilnehmen?
Wenn Sie Interesse an der Photovoltaik-Förderung in Florstadt haben, nutzen Sie das untenstehende Antragsformular und informieren Sie sich bitte über unsere Förderrichtlinie über die entsprechenden Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderung. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft – nutzen Sie die Chance, Teil der Energiewende in Florstadt zu werden!
Kontakt:
Für weitere Informationen und individuelle Beratung kontaktieren Sie uns bitte unter sophia.roehrich@florstadt.de oder telefonisch unter 06035-969928.
Zum Anmeldeformular Zur Förderrichtlinie
1. Welche Anlagen werden gefördert?
- Es werden alle Aufdachanlagen und Mini-PV-Anlagen (Drosselung auf 0,8 kW Einspeisung) gefördert.
2. Wann muss ich die Förderung beantragen.
- Die Förderung muss rechtzeitig vor Vorhabenbeginn beantragt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Magistrat der Stadt Florstadt maßgeblich.
3. Wie viele Anträge kann ich pro Grundstück stellen?
- Pro Grundstück darf nur ein Antrag gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Mehrfamilienhäuser, bei denen die Eigentümer beabsichtigen Mini-PV-Anlagen zu installieren. Hier dürfen bis zu 4 Anträge für die Förderung von Mini-PV-Anlagen.
4. Wie lange gilt die Förderung?
- Die Förderung gilt bis zum 30.06.2025.
Ansprechpartnerin
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