Bauleitplanung der Stadt Florstadt, Stadtteil Leidhecken Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Friedhofsweg“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Friedhofsweg“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbauprojekt bestehend aus vier Wohnhäusern im Stadtteil Leidhecken geschaffen werden. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) können die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) sowie dem Vorhaben und Erschließungsplan während der Veröffentlichungsfrist vom

11.12.2023 bis zum 19.01.2024 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.florstadt.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles / Bebauungspläne im Verfahren und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f unter dem Verweis Zum Bebauungsplan im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an bauverwaltung@florstadt.de gesendet werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauverwaltung@florstadt.de oder info@fischer-plan.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, Zimmer 25 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden, jedoch nicht an den Werktagen vom 27.12.2023 bis 30.12.2023 (zwischen den Jahren).

Die Stadt Florstadt hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Der Magistrat der Stadt Florstadt

Herbert Unger, Bürgermeister

Freiherr-vom-Stein-Straße 1

61197 Florstadt


Überischtskarte 1: Lage im Stadtgebeit


Übersichtskarte 2: Geltungsbereich