Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Karin Werner hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt.

Sie scheidet daher aus der Stadtverordnetenversammlung aus.

Gem. § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes werden die Bewerber mit den nächsthöheren Stimmanteilen als Nachrücker berufen.

Dies ist vom Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung:

Herr Diether Neuwert, Kurt-Schumacher-Straße 11, 61197 Florstadt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Florstadt binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen beim Wahlleiter für die Kommunalwahl, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.  

Florstadt, den 23.05.2022

Jörg Stürtz, Wahlleiter