Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Frau Karin Werner hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt.
Sie scheidet daher aus der Stadtverordnetenversammlung aus.
Gem. § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes werden die Bewerber mit den nächsthöheren Stimmanteilen als Nachrücker berufen.
Dies ist vom Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung:
Herr Diether Neuwert, Kurt-Schumacher-Straße 11, 61197 Florstadt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Florstadt binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen beim Wahlleiter für die Kommunalwahl, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.
Florstadt, den 23.05.2022
Jörg Stürtz, Wahlleiter