Landtags-/ und Landratswahl 2023

Die Stadt Florstadt sucht Wahlhelfer/innen


Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Landratswahl statt. Die Durchführung einer möglichen Stichwahl erfolgt anschließend am 22. Oktober 2023.


INFORMATIONEN


·        Was sind die Aufgaben der Wahlhelfer/innen?

Als Teil des Wahlvorstandes sind Sie in einem Wahllokal tätig. Dort geben Sie Stimmzettel aus, stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher, zählen die abgegebenen Stimmen aus und unterstützen somit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

·        Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Am Donnerstagabend vor der Wahl, findet eine Unterweisung der Wahlhelfer/innen statt. Hier wird Ihnen die Tätigkeit erklärt und man weist Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Am Wahltag arbeitet ein Wahlvorstand in zwei Schichten, die Einteilung erfolgt nach Absprache untereinander.

·        Welche Voraussetzungen müssen Wahlhelfer/innen mitbringen?

Konkrete Voraussetzungen gibt es nicht. Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist, also deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt.

·        Welche Vorteile hat die Ausübung des Wahlamtes?

Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 35,00 € als Wahlvorsteher und 25,00 € als Wahlvorstandsmitglied. Darüber hinaus unterstützen Sie die Stadt Florstadt und somit alle Bürgerinnen und Bürger dank Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

ANSPRECHPARTNER

 

Wahlleiter:             Herr Jörg Stürtz (Fachbereichsleiter Haupt- und Personalwesen)

                              joerg.stuertz@florstadt.de

                              06035/9699-18

 

stellv. Wahlleiter: Herr Jörg Hebbe

                              joerg.hebbe@florstadt.de

                              06035/9699-17

 

Falls Sie Interesse haben, können Sie sich gerne online auf unserer Homepage (www.florstadt.de) als Wahlhelfer/in melden. Alternativ nimmt Herr Jörg Stürtz und das Vorzimmer (Durchwahl -19 / lena.eggert@florstadt.de) Ihre Meldung gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.