Abfall: Hausmüll entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Florstadt

    Für die Abholung der Restmülltonne (grau) gibt es festgelegte Termine. Diese können Sie dem städtischen Abfallkalender entnehmen. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Florstadt

    Das Restmüllaufkommen wird nach Gewicht abgerechnet.
    Restmüll kostet pro Kilogramm 0,28€ (mindestens jedoch 1,40€ [5 kg], bei Gefäßen größer als 240 Liter 7,00€ [25kg]).

    Auf Antrag wird Familien mit Kleinkindern bis zum 36. Lebensmonat ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt.
    Der Zuschuss für Kleinkinder beträgt bis zu Vollendung des 12. Lebensmonat pro Monat und Kind 7,00€ .
    Ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat pro Monat und Kind 3,50€.

    Auch wird Pflegebedürftigen mit Blasen- und Stuhlinkontinenz ein Zuschuss zu den gewichtsbezogenen Abfallgebühren gewährt.
    Der Zuschuss für Inkontinente beträgt 5,00€ pro Monat.

  • Rechtsgrundlage

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)


An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende