Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Persönliche Voraussetzung
Um Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie:
➢ am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger sein,
➢ das 18. Lebensjahr vollendet haben,
➢ seit mindestens 6 Wochen vor der Wahl eine (Haupt-) Wohnung im Stadtgebiet Florstadt innehaben
➢ nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Aufgaben im Wahlvorstand
➢ Begleitung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlung in den Wahllokalen,
➢ Überprüfung der Wahlberechtigung,
➢ Aushändigung der Stimmzettel,
➢ Ab 18:00 Uhr Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse
➢ Erstellung einer Wahlniederschrift
Zeitlicher Aufwand
Die Stimmabgabe in den Wahllokalen der Stadt Florstadt ist am Wahlsonntag in der Zeit von
08.00 bis 18.00 Uhr möglich. Der jeweilige Wahlvorstand schon um 07:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. Die/Der Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung, ab 18:00 Uhr, muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein.
Entschädigung
Die Stadt Florstadt zahlt an jede Wahlhelferin/jeden Wahlhelfer eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Darüber hinaus unterstützen Sie die Stadt Florstadt und somit alle Bürgerinnen und Bürger dank Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Ansprechpartner
Wahlleiter: Herr Benjamin Naumann
06035/9699-44
stellv. Wahlleiter: Herr Patrick Quanz
06035/9699-22
Wahlvorstände: Frau Lena Eggert
06035/9699-11
E-Mail-Adresse: wahlamt@florstadt.de
Falls Sie Interesse haben, können Sie sich gerne online auf unserer Homepage (www.florstadt.de) als Wahlhelfer/in melden. Alternativ nehmen wir Ihre freiwillige Teilnahme auch per E-Mail, wahlamt@florstadt.de, entgegen.


