Übermittlungssperre im Melderegister – Information der Stadt Florstadt


Damit können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten in bestimmten Fällen widersprechen. Dies betrifft insbesondere:

  • § 50 Abs. 1 BMG: Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • § 50 Abs. 2 BMG: Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
  • § 50 Abs. 3 BMG: Datenübermittlung an Adressbuchverlage
  • § 42 BMG: Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (in bestimmten Fällen)
  • bzw. andere in § 36 Abs. 2 BMG genannte Übermittlungen (z. B. Informationsweitergabe zum Wehrdienst)

Die Übermittlungssperre kann mit dem entsprechenden Formular und ohne Angabe von Gründen bei der Stadt Florstadt beantragt werden.
Der Antrag ist persönlich oder schriftlich möglich.                                                                                          Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Florstadt.

Für weitere Auskünfte steht das Einwohnermeldeamt Florstadt gerne zur Verfügung.