Stellungnahme des Personalrats aufgrund der aktuellen Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung
1. Unzutreffende Behauptungen über die Verwaltung und einzelne Mitarbeitende
Neben dem ehemaligen Stadtverordnetenvorsteher haben auch Bürgerinnen und Bürger ähnliche Vorwürfe gegenüber der Verwaltung erhoben. Diese Darstellungen sind aus Sicht des Personalrats ebenfalls unbegründet und entsprechen nicht den tatsächlichen Abläufen innerhalb der Verwaltung. In der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurden Aussagen getätigt, die die Arbeit der Verwaltung sowie einzelner Mitarbeitender in Frage stellen. Diese Darstellungen sind nach Kenntnis des Personalrats sachlich falsch und stellen eine unzulässige Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beschäftigten dar.
2. Vorwurf der Informationszurückhaltung
Der geäußerte Vorwurf, die Verwaltung halte Informationen zurück oder gebe sie nur unvollständig weiter, entspricht nicht der Wahrheit. Zudem liegen dem Personalrat keinerlei Hinweise darauf vor, dass andere Gremien Beschwerden hinsichtlich einer vermeintlich unzureichenden Informationsweitergabe oder fehlenden Kommunikation erhoben hätten. Im Gegenteil, dem Personalrat liegen fundierte Kenntnisse vor, die belegen, dass relevante Informationen den zuständigen Gremien ordnungsgemäß und fristgerecht zur Verfügung gestellt wurden.
3. Nachweisbare Kommunikation seitens der Verwaltung
Die Behauptung, es habe eine fehlende oder unzureichende Kommunikation seitens der Verwaltung gegeben, ist ebenfalls unzutreffend. Es existieren nachweisbare Kommunikationsvorgänge, darunter interne Abstimmungen, Schriftwechsel und Dokumentationen, die das Gegenteil belegen.
4. Schutzfunktion des Personalrats
Der Personalrat stellt sich ausdrücklich schützend vor die Mitarbeitenden der Verwaltung. Die jüngsten öffentlichen Vorwürfe und Zuschreibungen überschreiten mittlerweile Grenzen des sachlichen Diskurses und führen zu einer unzulässigen Belastung der Beschäftigten. Die Beschäftigten der Verwaltung sollen nicht der Sorge ausgesetzt sein, aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit öffentlich herabgewürdigt zu werden. Der Personalrat wird daher alle ihm zur Verfügung stehenden personalvertretungsrechtlichen Mittel nutzen, um die Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Angriffen zu schützen.
5. Schlussbemerkung
Der Personalrat steht jederzeit für eine transparente Aufarbeitung des Vorgangs zur Verfügung und fordert die entsprechenden Personen auf, künftig eine Darstellung zu unterlassen, die Beschäftigte der Verwaltung in ein falsches Licht rückt oder unbegründete Vorwürfe erhebt.

