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Bekanntmachung zur 4. öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
TOP 1 |
Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen |
Wahlamt | ||
TOP 2 |
Feststellung des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 15. März 2026 |
Wahlamt | ||
Zur Vorbereitung der Sitzung wird den Beisitzern nach § 3 Absatz 2 Satz 4 KWO eine Stunde vor Sitzungsbeginn die Gelegenheit gegeben, die zu beratenden Unterlagen einzusehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 Absatz 2 Satz 3 KWO der Ausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist.
gez. Benjamin Naumann
Wahlleiter

