Bekanntmachung zur 4. öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses


 

TOP 1

 

Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit

 

Wahlamt

 

TOP 2

 

Feststellung des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 15. März 2026

 

Wahlamt

Zur Vorbereitung der Sitzung wird den Beisitzern nach § 3 Absatz 2 Satz 4 KWO eine Stunde vor Sitzungsbeginn die Gelegenheit gegeben, die zu beratenden Unterlagen einzusehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 3 Absatz 2  Satz 3 KWO der Ausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist.

gez. Benjamin Naumann

Wahlleiter