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Bekanntmachung des amtlichen Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 15.03.2026
Ortsbeirat Nieder- & Ober-Florstadt
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 70 Wahlberechtigte gem. §25 KWG unterstützen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
61197 Florstadt, 27.03.2026
gez. Naumann, Wahlleiter

