Bauleitplanung der Stadt Florstadt Stadtteil Nieder-Florstadt

Aufstellung des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“ 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 28.05.2025 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“ im Stadtteil Nieder-Florstadt beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist die Neudefinition der städtebaulichen Zielausrichtung und des planungsrechtlichen Rahmens für die künftige Entwicklung des Messeplatzes inkl. angrenzender Flächen als Ort der Versorgung, des Gemeinschaftslebens sowie siedlungsnahen Erholung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Messeplatz, 2. Änderung“ in der Gemarkung Nieder-Florstadt umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 4,5 ha:

Flur

Flurstücke

1

3/21, 3/52, 3/53, 3/56, 3/58, 537/1 (tw.), 547 (tw.), 594/12, 902/1, 948, 949, 950, 953, 955, 958, 959, 960, 961/1, 961/2, 962 (tw.), 963/3

13

162/1 (tw.), 167/1, 167/2, 168/1, 168/2, 169/4

Die Lage im Ort sowie die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten ersichtlich.

Räumliche Lage des Plangebietes

(OpenStreetMap Grundlage, genordet, unmaßstäblich)


Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
(HVBG Daten, genordet, unmaßstäblich)


Stadt Florstadt,

BGM Imbescheid

Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre
zum Bebauungsplan „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“

– Ersatzverkündigung nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 BauGB –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 28.05.2025 beschlossen, für das Gebiet „Messeplatz, 2. Änderung und Erweiterung“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Zur Sicherung dieser Planung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt in ihrer Sitzung am 28.05.2025 für das Gebiet des o.g. Bebauungsplans eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung über die Veränderungssperre mit Satzungstext und Lageplan wird während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 in 61197 Florstadt, Bauverwaltung, für jede Person zur Einsicht ausgelegt. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen jeder Person Auskunft gegeben.

Darüber hinaus wird der Satzungstext mit Lageplan in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Florstadt, unter dem nachfolgend genannten Link

https://www.florstadt.de/rathaus-politik/aktuelles/nachrichten/bekanntmachung-der-satzung-ueber-die-veraenderungssperre-zum-bebauungsplan-messeplatz-2-aenderung-und-erweiterung/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.

Hinweise

Auf die Vorschriften des §18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Florstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Stadt Florstadt,

BGM Imbescheid