Abfallsammelplatz

Abfallsammelplatz, Bauhof in Ober-Florstadt

Wir geben Ihnen nachfolgende Benutzungshinweise bekannt:

1.  Die Benutzung des Abfallsammelplatzes (Bauhofes) ist nur Einwohner/innen der Stadt

     Florstadt gestattet. Der Abfall muss auf Florstädter Grundstücken angefallen sein.

2.  Der Abfallsammelplatz ist in der Regel jeden 2. Samstag im Monat von

     9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungstage werden im Abfallkalender bzw. in den

     Florstädter Nachrichten bekannt gegeben.

3.  Pro Öffnungstag wird nur eine Anlieferung von jedem Einwohner/in entgegengenommen.

     Die maximale Anliefermenge darf hierbei 500 Liter (1/2 Kubikmeter) nicht übersteigen.

4.  Angenommen werden gegen Gebühr:

     a) Mineralischer Bauschutt z.B. Steine, Speis- und Betonbrocken

     b) sperrige Baustellenabfälle z.B. Bodenbeläge, Spanplatten, Renovierungsabfälle,

         Tapeten, Rigips- oder Heraklitplatten, Fenster, Türen, Holz und Rollläden.

         Das unter a) und b) angeführte Material muss aus privaten Haushalten stammen.

         Die Gebühr beträgt 28,00 € je 1/2 Kubikmeter. Die Mindestgebühr beträgt 7,00 €.

         Dies entspricht einer Anlieferung bis 125 Litern. Kleinmengen bis 25 Liter sind

         gebührenfrei. Das angelieferte Volumen wird vom städtischen Personal geschätzt,

         wobei die Gebühren sofort fällig sind.

5.  Angenommen werden gebührenfrei:

     a) Altmetalle

     b) Elektrokleingeräte mit zwei Kantenlängen unter 30 cm z. B. Fön, Toaster, PC-Tastatur,

         Taschenrechner etc.

6.  Ausgeschlossen von der Annahme sind:

     a) Problemabfälle wie asbesthaltige Materialen, Mineralwollfasern etc.

     b) sperriger Hausrat wie alte Sofas, Sessel, Schränke, Tische usw.

     c) mit Restmüll gefüllte gelbe DSD-Säcke

     d) Elektro- und Kühlgeräte mit zwei Kantenlängen über 30 cm z.B. Waschmaschinen,

         Fernseher, Monitore, Elektroherde, Kühl- und Gefrierschränke etc.

     e) Nachtspeicheröfen

     f) Altholz aus dem Außenbereich (A IV) z.B. Holzfenster, Holztore, Haustüren aus Holz

        Jägerzäune, Lauben, Holzhütten.

7.  Die in Nr. 4 und 5 genannten Abfälle sind dem anwesenden Personal zur

     Zwischenlagerung zu überlassen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

8.  Die Stadt kann Personen, die den Sammelplatz unter Verstoß gegen diese Ordnung

     benutzen, jede Benutzung auf Zeit oder auf Dauer untersagen. Die mögliche Ahndung

     als Ordnungswidrigkeit bleibt unberührt.

9.  Ergänzend wird auf die Abfallsatzung der Stadt in der jeweils gültigen Fassung

     verwiesen.


Stadt Florstadt

Finanzverwaltung

Öffnungstermine:

10.01.2026

14.02.2026

14.03.2026

11.04.2026

09.05.2026

13.06.2026

11.07.2026

08.08.2026

12.09.2026

10.10.2026

14.11.2026

12.12.2026