Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Leistungsbeschreibung- Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. - Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. 
- Welche Gebühren fallen an?- Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. 
- Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

