Zweitwohnung / Nebenwohnung
- Leistungsbeschreibung- Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. 
- Zuständige Stelle- Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt. 
- Voraussetzungen- Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Bestätigung des Wohnungsgebers 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. 
- Rechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

