Meldebestätigung Ausstellung
- Leistungsbeschreibung- Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung. - Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. 
- Zuständige Stelle- die Meldebehörde Ihres Wohnortes 
- Welche Gebühren fallen an?- keine 
- Rechtsgrundlage
- Herausgebende Stelle- Dr. Laier, RL VII2 Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Meldebestätigung in HessenAnzeige der Leistung im Ursprungsportal 
 
- Meldebestätigung in Hessen
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An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

