Personalausweis - Adresse ändern
- Leistungsbeschreibung- Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen. - Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse. 
- Voraussetzungen- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis
 
- Welche Gebühren fallen an?- Es fallen keine Gebühren an. 
- Rechtsgrundlage
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

