Personalausweis, vorläufiger
- Leistungsbeschreibung- Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen. 
- Voraussetzungen- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
 
- Welche Gebühren fallen an?- Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an. 
- Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

