Wohnsitz Abmeldung
- Leistungsbeschreibung- Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. - Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. - Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n. 
- Zuständige Stelle- die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes 
- Voraussetzungen- Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Bestätigung des Wohnungsgebers 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen. 
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare- Vollmacht zur Abmeldung ins Ausland(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
 
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

