Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Leistungsbeschreibung- Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen: - beliebig oft zu Hause oder
- wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
 - In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn - Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
 
- Zuständige Stelle- Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt 
- Voraussetzungen- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis 
- Welche Gebühren fallen an?- Es fallen keine Gebühren an. 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen. 
- Typisierung2/3
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lena EggertEinwohnermeldeamt
- Frau Ina SchäferEinwohnermeldeamt

