Bebauungspan Hauptstraße im Verfahren

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Hauptstraße 37“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 18.11.2020 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hauptstraße 37“ im Stadtdteil Ober-Florstadt beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 11 (tlw.), 12, 14/1, 113/1 und 114/8, Flur 1, Gemarkung Ober-Florstadt, und umschließt eine Fläche von rd. 0,3 ha.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbauvorhaben im Siedlungszusammenhang von Ober-Florstadt.
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. 3 (2) BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung im Zeitraum vom
Montag den 15.02.2021 bis einschließlich Freitag den 19.03.2021
Während dieser Zeit werden die Unterlagen auf dieser Seite zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, Bauamt, während der aktuellen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung einzusehen (Mundschutz nicht vergessen!).
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: bauverwaltung@florstadt.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Der räumliche Lage sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Stadt Florstadt, den 29.01.2021
Unger, Bürgermeister
Ausgabe |
Erschienen |
Download |
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Hauptstraße 37 Begründung | 11.02.2021 | ||
Hauptstraße 37 Planteil | 11.02.2021 | ||
Hauptstraße 37 Festsetzungen | 11.02.2021 | ||
Hauptstraße 37 Anlage VE-Plan | 11.02.2021 |