Ortsgericht & Schiedsamt

Ortsgericht & Schiedsamt

Ortsgericht

Jede Kommune in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Ortsgerichte sind durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz und sind unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden,
  • Sicherung von Nachlässen, Aufstellung von Nachlassinventaren,
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen,
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde,
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

Ansprechpartner:

Ortsgerichtsvorsteher: Torsten Lux

Zur Zeit finden keine Sprechstunden im Rathaus statt.

Sie können das Ortsgericht jederzeit über die Telefonnummern 06035 970762 (tagsüber eventuell Anrufbeantworter) oder 0178 78 31393, bezüglich einer Terminabsprache,  erreichen.

Sie können das Ortsgericht auch per E-Mail unter ortsgericht@florstadt.de kontaktieren.

Schiedsamt

Bei den ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen handelt es sich um eine außergerichtliche bzw. vorgerichtliche und unabhängige Stelle, die für die Streitparteien völlig unparteiisch die strittigen Fragen im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung klärt und die Situation bereinigt. Schiedsmann in der Stadt Florstadt ist Herr Rudi Goll.

Sollten Sie ein Anliegen haben, bei welchem Sie sich an das Schiedsamt wenden möchten, können Sie sich gerne an uns, unter der Tel. 06035-969919 oder 06035-969920, wenden.