Unerlaubte Entsorgung von Grünabfällen 

Unerlaubte Entsorgung von Grünabfällen an der Nidda und am Waldrand in Nieder-Florstadt

Kürzlich musste leider wieder festgestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle an der Nidda und im Wald in Nieder-Florstadt entsorgt haben.

Dies ist nicht erlaubt. Grünabfälle dürfen weder an der Nidda noch im Wald oder sonst wo in der Landschaft entsorgt werden!
 

„Pflanzenabfälle sind doch Natur - die verrotten doch sowieso". Dies ist die weit verbreitete Meinung von vielen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern, die ihre Grünabfälle, wie Baum- und Strauchschnitt oder Rasen- und Heckenschnitt an Waldrändern oder im Wald, an Bachufern oder Grabenböschungen, auf Brachflächen oder einfach in der freien Landschaft ablagern. Sie  sind davon überzeugt, dass die im Laufe der Zeit verrottenden Grünabfälle kein Problem für die Natur darstellen. Bei näherer Betrachtung stellt die Grünabfallentsorgung in der freien Landschaft allerdings kein Kavaliersdelikt dar.

Was machen die Hausgärtnerinnen und Hausgärtner nun alles falsch? Sie

  • entsorgen ihre Gartenabfälle illegal, da sie gegen die Abfallsatzung der Stadt Florstadt, gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Landschaftsrecht und Wasserrecht und bei der Entsorgung an Waldrändern oder im Wald auch gegen Forstrecht verstoßen,
  • schädigen die Natur, da Grünabfälle in der Natur wildlebende Pflanzen verdrängen, den Boden überdüngen und fremdländische Pflanzen, wie Herkulesstaude (Riesenbärenklau), Japanischen Staudenknöterich und Indisches Springkraut in die Natur einbringen können,
  • verunstalten das Landschaftsbild,
  • nutzen nicht die vorhandenen Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten, die ihnen die Stadt Florstadt und der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises anbieten,
  • belasten über die Abfallgebühren die Allgemeinheit mit zusätzlichen Kosten, da die illegal entsorgten Grünabfälle eingesammelt und zur Verwertung gegeben werden müssen.

Festzustellen ist, dass die illegale Entsorgung der Grünabfälle völlig unnötig ist, da genügend legale Alternativen zur Verfügung stehen.

  • Zunächst können die Grünabfälle, sofern das eigene Grundstück groß genug ist, eigenkompostiert und zur Humusversorgung oder Düngung genutzt werden. Benötigte Lattenkomposter aus Holz (1 m x 1 m; 0,55 m hoch) können zum Stückpreis von 20,00 € auf dem Abfallsammelplatz der Stadt erworben werden.
    Den Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern, die nicht kompostieren können oder wollen, bietet die Stadt Florstadt und der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises zahlreiche Möglichkeiten an, ihre Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen:
  • Kleine Mengen an Grünabfällen können Sie über Ihre  hauseigene Biotonne entsorgen, die von Oktober bis April 14-tägig und von Mai bis September wöchentlich geleert wird.
  • Größere Mengen können Sie bei der jährlich drei Mal stattfindenden, kostenlosen Grünschnitt-Straßensammlung abgeben. Die Abfuhrtermine finden Sie im Abfallkalender der Stadt Florstadt oder im Internet unter https://florstadt.mein-abfallkalender.de . Benötigte Papiersäcke können zum Stückpreis von 1,00€ im Rathaus erworben werden.
  • Für Selbstanlieferer besteht die Möglichkeit, größere Mengen an Grünabfällen gegen Gebühr auf dem Recyclinghof in Niddatal/Ilbenstadt anzuliefern. Die Gebühr beträgt je Kilogramm 0,06 €, mindestens jedoch 2,00 € für Mengen bis 40 kg. Der Recyclinghof Niddatal/Ilbenstadt ist geöffnet montags bis freitags 8.00- 12.15 Uhr, 13.00 – 16.15 Uhr und samstags 9.00 - 13.45 Uhr.

Handeln Sie in Zukunft umweltbewusst und entsorgen Sie Ihre Grünabfälle über die dargestellten ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Verwertungswege.

Die illegale Entsorgung von Grünabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Magistrat der Stadt Florstadt

Im Auftrag Alfred Schlosser, Umweltberater