Grundsteuerreform - Abgabe der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag


Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Anfragen und die Unterlagen sind an das für Sie zustänidge Finanzamt zu richten. Für Florstadt ist folgendes Finanzamt zustädnig:

Finanzamt Friedberg (Hessen), Leonhardstraße 10-12, 61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: 06031 49 0
Telefonische Sprechzeiten: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr

Weitere Informationen zur Grundsteuerbemessung erhalten Sie auf auf der folgeneden Webseite des Landes Hesse