Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im Stadtgebiet Florstadt


Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S.367), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom  28.08.2023 (BGBl. I S.236) wird hiermit nach folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:

Die Weitgasse im Einmündungsbereich der Friedberger Landstraße (Niddabrücke), der Fußhain und die Weitgasse im Einmündungsbereich der Ludwigstraße werden vom 27.11., 08:00 Uhr, bis

08.12.2023, 16:00 Uhr, aus Anlass eines Weihnachtsmarktes im ST Nieder-Florstadt für den Gesamtverkehr gesperrt.

Die Anlieger werden gebeten, ihre Kraftfahrzeuge ab dem 27.11.2023 aus dem Bereich Weitgasse/Marktplatz sowie teilweise Faulgasse zu entfernen, da die Stellflächen auch

vor den Hofeinfahrten benötigt werden.

Der Anliegerverkehr ist für folgende Straßen frei:

  1. Fußhain bis Anfang Weitgasse (Marktplatz)
  2. Weitgasse bis Einmündung Enggasse bzw. Ludwigstraße

Der Verkehr wird umgeleitet über die Friedberger Landstraße und Ludwigstraße, aus dem Fußhain über die Ringstraße.

Wir bitten die Besucher des Weihnachtsmarktes, die Parkplätze in der Willy-Brandt-Strasse

bzw. auf dem Festplatz zu nutzen.

Diese verkehrsregelnde Maßnahme wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Wir geben diese Anordnung unserer Bevölkerung hiermit zur Kenntnis und bitten um Verständnis, für eventuell daraus resultierende Unannehmlichkeiten.

Florstadt, den 15.11.2023

Der Bürgermeister
der Stadt Florstadt
als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-

Unger, Bürgermeister