Bauleitplanung der Stadt Florstadt - Bebauungsplan „Westerweiterung Gewerbegebiet im Unterfeld“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 21.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Westerweiterung Gewerbegebiet im Unterfeld“, in Nieder-Mockstadt gefasst, um bedarfsorientiert die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Gewerbegrundstücke - als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets im Unterfeld - zu schaffen.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung findet bis einschließlich 13.10.2023 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Florstadt, Zimmer 25 statt. Darüber hinaus können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) über die Homepage der Stadt Florstadt bzw. direkt unter www.florstadt.de unter „Aktuelles“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Der für den Bebauungsplan erforderliche Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Planung.

Äußerungen zur Planung können während der o.g. Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Geltungsbereich geht aus der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte (gestrichelt umrandeter Bereich) hervor.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Florstadt, den 01.09.2023

Der Magistrat der Stadt Florstadt

Unger, Bürgermeister