Bauleitplanung der Stadt Florstadt - Bebauungsplan „Dorfwiesenstraße“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat im April 2022 den Beschluss gefasst, im Bereich der rückwärtigen Flächen der Frankfurter Straße und Lauterbacher Straße zur Dorfwiesenstraße hin, eine Bebauung durch eine Angebotsplanung zu ermöglichen. Die Nutzungsmöglichkeiten sollen zunächst über einen städtebaulichen Entwurf abgeklärt werden.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung findet bis einschließlich 13.10.2023 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Florstadt, Zimmer 25 statt. Darüber hinaus können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) über die Homepage der Stadt Florstadt bzw. direkt unter www.florstadt.de unter „Aktuelles“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Äußerungen zur Planung können während der o.g. Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Geltungsbereich geht aus der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte (gestrichelt umrandeter Bereich) hervor.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Florstadt, den 01.09.2023
Der Magistrat der Stadt Florstadt
Unger, Bürgermeister