Widerspruchsrecht bei Wehrerfassung


Die Stadt Florstadt als zuständige Meldebehörde übermittelt aufgrund des § 58 c Absatz 1, Satz 1 des Soldatengesetzes folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

       Familienname, Vorname und die aktuelle Anschrift

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jeder Betroffene die Möglichkeit, der Übermittlung der Daten zu wiedersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Meldeamt der Stadt Florstadt, Zimmer 5, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt, eingelegt werden.

Der Magistrat der Stadt Florstadt

Unger, Bürgermeister