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📣 Vereinsförderung 2026: Anträge bis zum 30. November einreichen!

Veröffentlicht: 30.10.2026
📣 Vereinsförderung 2026: Anträge bis zum 30. November einreichen!
Wir informieren alle Florstädter Vereine: Für das Förderjahr 2026 können antragsberechtigte Vereine einmalig bis einschließlich 30. November 2026 Förderanträge für folgende Bereiche stellen:

✅ Zuschüsse zum laufenden Betrieb
✅ Aus- und Weiterbildung
✅ Kinder- und Jugendförderung
✅ Städtepartnerschaften

📋 Was gehört zum Antrag?

 Neben den erforderlichen Angaben und Nachweisen nach der Vereinsförderrichtlinie benötigen wir:

• den vollständigen Vereinsnamen,
• eine Ansprechperson mit Kontaktdaten,
• die aktuelle Bankverbindung mit Kontoinhaber und IBAN.

Bereits eingereichte Anträge werden berücksichtigt – eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich. Fehlende Angaben und Unterlagen bitte bis zum 30. November 2026 nachreichen.

Die einmalige Fristverlängerung gilt ausschließlich für die genannten Förderbereiche. Alle weiteren Fördervoraussetzungen bleiben bestehen. Die investive Förderung und andere Förderarten sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen.

Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung wird nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Dezember 2026 veranlasst.

📩 Anträge und Rückfragen an:

Stadt Florstadt
Ordnungsverwaltung
Frau Marisa Becht
Freiherr-vom-Stein-Str. 1
61197 Florstadt
ordnungsverwaltung@florstadt.de

Danke an alle, die mit ihrem Engagement unser Vereinsleben in Florstadt gestalten!

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.

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Nach Terminvereinbarung

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und 14:00 - 16:00 Uhr

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