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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im Stadtgebiet Florstadt

Veröffentlicht: 02.11.2026
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im Stadtgebiet Florstadt
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit nachfolgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:

Die Weitgasse im Einmündungsbereich der Friedberger Landstraße (Niddabrücke), der Fußhain und die Weitgasse im Einmündungsbereich der Ludwigstraße werden vom 23.11., 08:00 Uhr, bis 04.12.2026, 16:00 Uhr, aus Anlass eines Weihnachtsmarktes im ST Nieder-Florstadt für den Gesamtverkehr gesperrt.

Die Anlieger werden gebeten, ihre Kraftfahrzeuge ab dem 23.11.2026 aus dem Bereich Weitgasse/Marktplatz zu entfernen, da die Stellflächen auch vor den Hofeinfahrten benötigt werden.

Der Anliegerverkehr ist für folgende Straßen frei:
a) Fußhain bis Anfang Weitgasse (Marktplatz) 
b) Weitgasse bis Einmündung Enggasse bzw. Ludwigstraße

Der Verkehr wird umgeleitet über die Friedberger Landstraße und Ludwigstraße, aus dem Fußhain über die Ringstraße.

Wir bitten die Besucher des Weihnachtsmarktes, die Parkplätze in der Willy-Brandt-Straße bzw. auf dem Festplatz zu nutzen. 

Diese verkehrsregelnde Maßnahme wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet und wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Wir geben diese Anordnung unserer Bevölkerung hiermit zur Kenntnis und bitten um Verständnis für eventuell daraus resultierende Unannehmlichkeiten. 

61197 Florstadt, den 02.11.2026        

Der Bürgermeister 
der Stadt Florstadt
als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-

Imbescheid, Bürgermeister

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