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Stadt Florstadt – Stadtteil Nieder-Mockstadt
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesenstraße“ in Nieder-Mockstadt
Bekanntmachung zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesenstraße“ im Stadtteil Nieder Mockstadt gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Sinne des Grundsatzes „Innen- vor Außenentwicklung“ soll mit der Planung die Nutzung unbebauter Flächen in der Ortslage von Nieder-Mockstadt für eine Wohnbebauung ermöglicht werden. Beim Plangebiet handelt es sich um rückwärtige Flächen zur Frankfurter Straße und Lauterbacher Straße, die zwischen der Bebauung und der Dorfwiesenstraße liegen und von der Dorfwiesenstraße erschlossen werden. Mit überplant wird der westliche Eckbereich Frankfurter Straße / Schulstraße mit dem seit langem nicht mehr zweckbestimmt genutzten Schulgrundstück. Der Bereich ist ca. 1,3 ha groß.
Da es sich um eine Innenentwicklung im Sinne der Nachverdichtung handelt, kann der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB werden erfüllt. Die Grundfläche beträgt weniger als 20.000 qm. Es sind voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, die eine Umweltprüfung erforderlich machen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Danach ist ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB nicht erforderlich. Von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung sowie der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden. Aufgrund inhaltlicher Besonderheiten der Planung, vorrangig weil das Plangebiet auf die bauliche Nutzung einer i.S. von § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützten Grünfläche hinausläuft, wurde trotzdem im September / Oktober 2023 eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt.
Die Abgrenzung der Planung ist in der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte (gestrichelt umrandeter Bereich) kenntlich gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung im Internet veröffentlicht. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 09.11.2026.
Die Unterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Florstadt, Bauamt im Raum 22, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt, eingesehen werden.
Während des o.g. Zeitraums besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) und über die Homepage der Stadt Florstadt bzw. direkt unter https://www.florstadt.de/bebauungsplaene-im-verfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen telefonisch Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter info@buerothomas.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassenden und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern und Bürgerinnen anonymisiert) behandelt werden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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